CE-Kennzeichnung: Maschinen, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen
Sicherheit und Nachhaltigkeit werden bei Venrooy Cable Equipment - selbstverständlich - groß geschrieben. Die Maschinen, die wir herstellen, sind mit der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung versehen. Dies garantiert, dass sie die grundlegenden europäischen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Umwelt und Gesundheit des Benutzers erfüllen. Um die Maschinen mit der CE-Kennzeichnung versehen zu dürfen, müssen diese den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Die Kennzeichnung darf daher nicht „einfach so“ auf der Maschine angebracht werden. Bei der Maschinenrichtlinie handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die eine große Anzahl Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen umfasst. Beispiele hierfür sind:
- Keine Einklemmgefahr
- Keine Schneidgefahr
- Keine Stromstoßgefahr
- Keine Gehörschädigungsgefahr
- Ergonomisch vertretbare Benutzung
- Deutliche Informationserteilung
Analyse der Sicherheitsrisiken
Um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen zu können, muss eine Analyse der Sicherheitsrisiken erstellt werden. Dabei werden mögliche Risiken bei der Benutzung der Maschine (und eventuell der zu erwartenden unsachgemäßen Benutzung), der Montage, der Wartung, der Instandhaltung, dem Transport usw. geprüft. Es werden u. a. folgende Punkte unter die Lupe genommen:- Mechanische Gefahren (z. B. bewegende Teile, scharfe Ecken, drehende Teile)
- Schallpegel (Gefahr eines Gehörschadens aufgrund eines zu hohen Schallpegels)
- Thermische Gefahren (z. B. heiße Teile)
- Ergonomische Gefahren (z. B. eine ungesunde Haltung, wiederholte Kraftanstrengung, Behinderung durch persönliche Schutzmittel)
- Anwesenheit von Sicherheitsmitteln (z. B. Not-Aus und Abschirmungen)
- Sonstige Gefahren (aufgrund beispielsweise von Elektrizität, Hydraulik und pneumatischen Teilen)