CE-Kennzeichnung: Maschinen, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen

CE-Kennzeichnung: Maschinen, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen
Sicherheit und Nachhaltigkeit werden bei Venrooy Cable Equipment - selbstverständlich - groß geschrieben. Die Maschinen, die wir herstellen, sind mit der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung versehen. Dies garantiert, dass sie die grundlegenden europäischen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Umwelt und Gesundheit des Benutzers erfüllen. Um die Maschinen mit der CE-Kennzeichnung versehen zu dürfen, müssen diese den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Die Kennzeichnung darf daher nicht „einfach so“ auf der Maschine angebracht werden. Bei der Maschinenrichtlinie handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die eine große Anzahl Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen umfasst. Beispiele hierfür sind:
  • Keine Einklemmgefahr
  • Keine Schneidgefahr
  • Keine Stromstoßgefahr
  • Keine Gehörschädigungsgefahr
  • Ergonomisch vertretbare Benutzung
  • Deutliche Informationserteilung
Starten sie den Entscheidungshilfe Wickelmaschinen In der Maschinenrichtlinie wird nicht aufgeführt, auf welche Art die gestellten Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies kann ein Unternehmen daher selbst festlegen. Im Laufe der Jahre wurden allerdings eine große Anzahl europäischer Normen entwickelt, die hierfür eingesetzt werden können. Durch Erfüllung dieser Normen kann leicht nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt werden. Diese Anforderungen können anhand einer Kontrollliste geprüft werden. Wenn die Richtlinien nicht erfüllt werden, können Sanktionen auferlegt werden, wie z. B. ein Bußgeld oder sogar der Rückruf einer Maschine.

Analyse der Sicherheitsrisiken

Um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen zu können, muss eine Analyse der Sicherheitsrisiken erstellt werden. Dabei werden mögliche Risiken bei der Benutzung der Maschine (und eventuell der zu erwartenden unsachgemäßen Benutzung), der Montage, der Wartung, der Instandhaltung, dem Transport usw. geprüft. Es werden u. a. folgende Punkte unter die Lupe genommen:
  • Mechanische Gefahren (z. B. bewegende Teile, scharfe Ecken, drehende Teile)
  • Schallpegel (Gefahr eines Gehörschadens aufgrund eines zu hohen Schallpegels)
  • Thermische Gefahren (z. B. heiße Teile)
  • Ergonomische Gefahren (z. B. eine ungesunde Haltung, wiederholte Kraftanstrengung, Behinderung durch persönliche Schutzmittel)
  • Anwesenheit von Sicherheitsmitteln (z. B. Not-Aus und Abschirmungen)
  • Sonstige Gefahren (aufgrund beispielsweise von Elektrizität, Hydraulik und pneumatischen Teilen)

Informationserteilung

Die Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller der Maschine, eine Betriebsanleitung zusammen mit der Maschine zu liefern. Im Falle von Venrooy Cable Equipment hat es sich dabei um eine Betriebsanleitung in niederländischer (und falls nötig in englischer oder deutscher) Sprache zu handeln. Daneben sind verständliche (Warn-)Hinweise auf der Maschine – vorzugsweise mittels Symbolen oder Piktogrammen – vorgeschrieben und muss die CE-Kennzeichnung auf der Maschine gut sichtbar sein. Ferner hat der Lieferant der Maschine die technischen Bauunterlagen zusammenzustellen. Diese belegen, dass alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden. Daneben muss zum Lieferumfang der einzelnen Maschinen auch eine Konformitätserklärung gehören.

Entscheidungshilfe

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